Schutzkonzept
Ab dem 17. Februar 2022 gilt folgendes:
Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben:
- die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich
zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen
- die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und
Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen
- die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
- die Einschränkungen privater Treffen
Home Office-Empfehlung fällt weg
Damit entscheiden die Arbeitgebenden über das Arbeiten im Home-Office und das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. Die Arbeitgebenden sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen. Zudem bleiben die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden bis Ende März bestehen.
Bis 31. März 2022: Isolation sowie Maskenpflicht an gewissen Orten
Weil die Viruszirkulation noch immer sehr hoch ist und das Virus weiterhin schwere Verläufe verursachen kann, behält der Bundesrat zwei Schutzmassnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage bis Ende März bei.
- Isolation: Wer positiv getestet wird, muss weiterhin für mindestens 5 Tage in Isolation.
- Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen wird
beibehalten.
Was bedeutet der heutige Entscheid für die ERK BL: 23 Monate nach dem verkündeten ersten Lockdown normalisiert sich das kirchliche Leben ab Morgen Donnerstag, 17. Februar. Es kann wieder uneingeschränkt Gottesdienst gefeiert werden. Alle sind willkommen, es braucht keine Zertifikate mehr und auch die Maske muss man nicht mehr tragen. Man kann sich zum Suppentag und zum Kirchenkaffe zusammensetzen, an Veranstaltungen teilnehmen, im Chor singen und gemeinsam meditieren oder auf Wanderschaft gehen.
Diese Aussichten sind sehr erfreulich. Das Virus ist aber nicht einfach weg. Es zirkuliert noch immer. Noch haben wir über 20'000 Ansteckungen pro Tag, auch wenn diese nun zurück gehen. Für vulnerable Personen kann das Virus weiterhin gefährlich sein, resp. einen schweren Verlauf auslösen. Das sollte man bei aller Freude über die Aufhebung der Massnahmen nicht vergessen. Es gibt sicher Personen, die in naher Zukunft noch eine Maske tragen und/oder auf den Abstand achten, wenn sie einen Gottesdienst besuchen oder an einer Veranstaltungen teilnehmen. Das gilt es zu respektieren.
Regelmässiges Lüften oder die Handhygiene sind weiterhin sinnvolle Massnahmen (nicht nur gegen Corona). Zudem gilt, dass besonders gefährdete Mitarbeitende weiterhin geschützt werden müssen.
Klar ist auch, wir können nicht einfach zurück in eine Zeit vor Corona. Es gibt Menschen, die an Long Covid leiden, andere haben Angehörige verloren oder sie spüren die wirtschaftlichen Folgen. Es haben sich Risse aufgetan, die teilweise mitten durch die Familie, durch Freundes- und Bekanntenkreise führen. Wir werden die Nachwehen der Pandemie noch eine Weile spüren. Der Kirchenrat ist jedoch überzeugt, dass es gerade auch Aufgabe der Kirche(n) ist, Brücken zu bauen und zur Versöhnung beizutragen. Da zu sein für alle, die das wünschen.
Auszug aus den Informationen des Info Krisenstabs der Kirche BL vom 16. Februar 2022